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OVG Lüneburg, Urteil vom 02.12.2021, 11 LB 231/20 u.a.

Einordnung: Versammlungsrecht

Konkret: Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Kernaussagen: Das Verbot, einen Baum zum Zwecke des Demonstrierens zu erklettern, war auf der Grundlage des Versammlungsgesetzes rechtmäßig. Die geplante Anbringung eines Protestbanners über die angrenzende Straße gefährdete nämlich die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs.

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