Einordnung: Handwerksrecht
Konkret: § 7b Handwerksordnung
Kernaussagen:
Die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b der Handwerksordnung scheitert nicht an der Betriebsgröße und ist daher auch in kleinen Betrieben möglich.
Einordnung: Handwerksrecht
Konkret: § 7b Handwerksordnung
Kernaussagen:
Die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b der Handwerksordnung scheitert nicht an der Betriebsgröße und ist daher auch in kleinen Betrieben möglich.