Einordnung: Zivilrecht / Vollkaskoversicherung
Konkret: Crash gebaut und einfach abgehauen? Keine gute Idee!
Kernaussagen:
Ein Versicherungsnehmer fuhr nachts mit seinem Auto gegen eine Laterne – meldete den Unfall aber erst zwei Tage später bei der Polizei und informierte nur seinen Versicherungsmakler.
Das Problem: Der Makler war nicht der richtige Ansprechpartner und der Versicherer erfuhr erst verspätet vom Unfall.
Das OLG sagt: Arglistige Obliegenheitsverletzung – der Versicherer muss nicht zahlen! Wer so spät und intransparent reagiert verliert seinen Anspruch.
Fazit:
Unfall? Sofort Polizei und Versicherer informieren. Nicht erst schlafen gehen und später melden.
Die examensrelevanten Bereiche des Zivilrechts werden „kurz und knackig“ im Crashkurs-Skript Zivilrecht von Jura Intensiv dargestellt.
Ein guter Begleiter für die Vorlesung sind unsere Kompakt-Skripte.