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OLG Saarbrücken Urteil vom 12.02.2025 – 5 U 42/24

Einordnung: Zivilrecht / Vollkaskoversicherung

Konkret: Crash gebaut und einfach abgehauen? Keine gute Idee!

Kernaussagen:
Ein Versicherungsnehmer fuhr nachts mit seinem Auto gegen eine Laterne – meldete den Unfall aber erst zwei Tage später bei der Polizei und informierte nur seinen Versicherungsmakler.
Das Problem: Der Makler war nicht der richtige Ansprechpartner und der Versicherer erfuhr erst verspätet vom Unfall.
Das OLG sagt: Arglistige Obliegenheitsverletzung – der Versicherer muss nicht zahlen! Wer so spät und intransparent reagiert verliert seinen Anspruch.

Fazit:
Unfall? Sofort Polizei und Versicherer informieren. Nicht erst schlafen gehen und später melden.

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