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OLG Nürnberg, Urteil vom 17.07.2019, 3 W 1470/19

Eine "Ein-Sterne-Bewertung" ohne aussagekräftigen Begleittext bei "Google Maps" enthält die implizite Tatsachenbehauptung, dass der Bewerter mit dem Leistungsangebot des Bewerteten in Kontakt gekommen ist und dieses als unzureichend empfunden hat. Das Auskunftsrecht über Bestandsdaten nach § 14 Abs. 3 bis 5 TMG setzt u.a. voraus, dass die Auskunft zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung absolut geschützter Rechte erforderlich ist und es sich um eine schwerwiegende Verletzung, die auf strafbaren Inhalten i.S.v. § 1 Abs. 3 NetzDG beruht, handelt. 

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