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OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.05.2020, 6 U 36/20

Der von Facebook gegen Entgelt beauftragte Faktenprüfer, der bei einem Beitrag eines Nachrichtenmagazins die untrennbar verbundenen Hinweise "Fact-Check" und "Behauptungen teils falsch" anbringt und dabei auf sein eigenes Nachrichtenmagazin verlinkt, nimmt eine geschäftliche Handlung vor. Er stellt sich in diesem Fall durch seine Handlung in Wettbewerb zu dem Betroffenen und schafft dadurch ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, das ihn zum Mitbewerber macht.

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