Einordnung: Zivilrecht / Reiserecht
Konkret: Stau: Verpasster Flug nach Hawaii
Sachverhalt: Die Klägerin buchte eine Reise nach Hawaii. Der Abflug sollte vom Flughafen Hamburg aus um 6:45 Uhr erfolgen. Zugleich schloss die Klägerin bei der Beklagten eine Reiserücktrittsversicherung ab. Danach waren der Ersatz von Reise- und Unterkunftskosten, wenn es notwendig und unvermeidbar ist, dass der Versicherungsnehmer die Reise aus bestimmten Gründen stornieren und verschieben muss, bis zu einem Betrag von 6500 € pro Person versichert. Die Klägerin fuhr am Reisetag um 4.00 Uhr morgens in Kiel mit einem Mietwagen los. Infolge eines Unfalls kam es zur Vollsperrung einer von ihr zu nutzenden Teilstrecke, die über zwei Stunden dauerte. Die Klägerin erreichte erst um 6.30 Uhr den Flughafen und konnte den Flug nicht mehr antreten. Sie begehrte nun von der beklagten Versicherung Erstattung der ihr durch den verspäteten Reiseantritt entstandenen Mehrkosten in Höhe von rund 9.000,00 €.
Lösung: Die Verschiebung des Reiseantritts war nicht „unvermeidbar“ im Sinne der Regelungen des Versicherungsvertrages. Unvermeidbar seien Umstände, „wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären“.
Bei der Anreise zum Flughafen ist sowohl für Verzögerungen bei den Kontrollen als auch infolge der allgemeinen Risiken des Straßenverkehrs grundsätzlich ein Sicherheitspolster einzurechnen. Verpasst ein Fluggast nach Vollsperrung einer Straße seinen Flug, ohne ein angemessenes Sicherheitspolster eingerechnet zu haben, besteht kein Anspruch auf Leistungen aus einer Reiserücktrittsversicherung
Unsere Ausbildungszeitschrift „RA“ informiert Dich top-aktuell über aktuelle Rechtsprechung. Zusätzlich zu den Monatsausgaben erhältst Du von uns zur Monatsmitte stets noch weitere relevante Entscheidungen per PDF im „RA-Telegramm“. Und natürlich hast Du Online-Zugang zum Archiv.
Die examensrelevanten Bereiche des Zivilrechts werden „kurz und knackig“ im Crashkurs-Skript Zivilrecht von Jura Intensiv dargestellt. Ein guter Begleiter für die Vorlesung sind unsere Kompakt-Skripte.