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OLG Frankfurt a.M, Urteil vom 14.11.2019, 22 U 50/17

Stoßen die Torfrau und eine Angreiferin beim Sprungwurf im 6-m Torraum zusammen, kommt eine Verpflichtung der Torfrau zum Schadensersatz für Verletzungen der Angreiferin nur dann in Betracht, wenn gegen die Torfrau eine rote Karte mit Bericht verhängt wurde. Wird allein eine rote Matchkarte ohne Bericht verhängt, kommen Ersatzansprüche nicht in Betracht.

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