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OLG Frankfurt, 14.11.2024, 16 U 52/23

Einordnung: Presserecht / Socialmedia

Konkret: Facebook darf Posts mit Fehlinformationen löschen

Sachverhalt:
Der Kläger postete auf der von der Beklagten betriebenen Plattform Facebook einen Beitrag zur Wirksamkeit und Gefährlichkeit von Impfstoffen gegen Covid-19-Viren. Er hatte diesen Beitrag seinen eigenen Angaben nach einem „verschwörungsideologischen Kanal“ entnommen. Die Beklagte löschte diesen Beitrag und informierte den Kläger entsprechend. Der Widerspruch des Klägers hiergegen blieb erfolglos.

Lösung:
Die Nutzungsbedingungen berechtigten Facebook, Beiträge mit „Falschmeldungen“ u.a. in Form von „Fehlinformation zu Impfstoffen“ zu löschen. Voraussetzung ist, dass die Informationen nach Einschätzung sachverständiger Gesundheitsbehörden oder führender Gesundheitsorganisationen falsch sind und wahrscheinlich zu einer Impfverweigerung beitragen. Sie dürfen zudem keine sachbezogene Kritik am derzeitigen Erkenntnisstand darstellen.
Hiernach ist die Löschung rechtens gewesen.

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