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OLG Dresden, Urteil vom 21.11.2019, 8 U 1770/18

Schließt eine Sparkasse mit einem Kunden ein Prämiensparvertrag und legt dabei eine Laufzeit von 99 Jahren fest, ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf dieser Laufzeit durch die Sparkasse nicht möglich, auch wenn die Eintragung der Laufzeit nur erfolgte, weil das EDV-System die Eintragung einer bestimmten Monatszahl auch bei unbefristeten Verträgen fordert.

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