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OLG Dresden, 30.06.2025, 4 U 549/25

Einordnung: Zivilrecht / Deliktsrecht

Konkret: Rechtsschutz gegen wiederholtes Löschen und Wiedereinstellen einer Internetbewertung 

Kernaussagen: Das wiederholte Löschen und Wiedereinstellen einer Restaurantbewertung auf einer Bewertungsplattform durch den Bewertenden stellt auch dann keinen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, wenn dem Gewerbetreibenden hierdurch die Möglichkeit zu einer Stellungnahme faktisch abgeschnitten wird. Das Verhalten des Beklagten begründet keinen Unterlassungsanspruch des bewerteten Gastwirtes, §§ 823 I, 1004 BGB. Die wiederholte Löschung und Neueinstellung der Bewertung bringt zwar eine gewisse Lästigkeit für den Kläger mit sich, wirkt aber nicht unmittelbar auf den innerbetrieblichen Ablauf ein.

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