Einordnung: Sozialrecht / Arbeitsunfall
Konkret: Unfallversicherungsschutz beim „Luftschnappen“ im Pausenbereich
Kernaussagen:
Unfallversicherungsschutz besteht auch, wenn ein Arbeitnehmer beim „Luftschnappen“ in einem ausgewiesenen Pausenbereich von einem Gabelstapler angefahren wird.
Es lag hier eine spezifische betriebliche Gefahr vor. Ein Beschäftigter darf darauf vertrauen, während einer gestatteten Pause auch in einem vom Arbeitgeber ausgewiesenen Bereich keinen gegenüber dem allgemeinen Leben erhöhten Gefahren ausgesetzt zu sein.