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LG Mönchengladbach, 07.06.2025 - 12 0 282/19

Einordnung: Zivilrecht / Deliktsrecht

Konkret: Indizien für einen manipulierten Verkehrsunfall

Kernaussagen:  Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 823 BGB, 7 StVG, 115 I 1 Nr. 1 WG aus dem behaupteten Unfallereignis.

Für einen gestellten Verkehrsunfall sprechen mehrere Auffälligkeiten. Zunächst ist das Fahrzeug des Klägers zu nennen. Es handelte sich zwar um ein Modell aus dem gehobenen Preissegment, dieses war zum Unfallzeitpunkt jedoch bereits über zwölf Jahre alt, wies einen Kilometerstand von rund 220.000 km auf und war zudem vorschädigt. Bei einem derartigen Fahrzeug führt bereits ein vergleichsweise geringer Schaden zu einer hohen Schadenssumme auf Gutachterbasis, während eine Instandsetzung tatsächlich mit verhältnismäßig geringen Kosten möglich ist.

Auch das Fahrzeug des Beklagten lässt auf eine Manipulation schließen. Zwar handelte es sich ebenfalls um ein Modell aus dem gehobenen Segment, dieses war jedoch bereits über zwanzig Jahre alt und hatte eine Laufleistung von rund 390.000 km. Auffällig war insbesondere, dass das Fahrzeug erst kurz vor dem Unfall versichert worden war. Hinzu kommt, dass der gerichtlich bestellte Sachverständige feststellte, dass das Beklagtenfahrzeug gerade im Kontaktbereich bereits erheblich vorgeschädigt gewesen war.

Darüber hinaus sprechen auch die Unfallzeit und die Unfallörtlichkeit für eine Manipulation. Gestellte Unfälle finden häufig in den Abend- oder Nachtstunden in wenig belebten Gegenden statt. Vorliegend ereignete sich der Unfall in den Abendstunden eines Januartages nach Sonnenuntergang in einer Seitenstraße abseits der stark befahrenen Verkehrsachsen. Auch der Unfallhergang selbst legt eine Manipulation nahe, da die Kollision zwischen einem fahrenden Fahrzeug und einem geparkten Pkw erfolgte. Damit war die Frage der Verursachung und des Verschuldens von vornherein eindeutig. Schließlich ist bezeichnend, dass trotz eines beträchtlichen Schädigungspotenzials lediglich ein geringes Verletzungsrisiko bestand, was ebenfalls typisch für einen gestellten Unfall ist.

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