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LG Frankenthal, Urteil vom 16.12.2020, 2 S 195/19

Einordnung: Zivilrecht / Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Konkret: Überwachungskamera kann Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen

Kernaussagen: Eine an einer Hauswand installierte Videokamera kann dazu führen, dass das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzt ist. Dabei genügt bereits die Möglichkeit, dass die Kamera auch Bereiche des Nachbargrundstücks erfasst. Denn allein dadurch, dass das Gerät vorhanden ist, kann ein "Überwachungsdruck" und damit eine Beeinträchtigung der Nachbarn entstehen.

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