Einordnung: Zivilrecht / Selbsthilferecht
Konkret: Herüberwachsende Baumwurzeln dürfen zurückgeschnitten werden.
Kernaussagen: Wachsen Baumwurzeln auf das Grundstück des Nachbarn herüber und beeinträchtigen dadurch die Nutzbarkeit des Grundstücks, dürfen diese Wurzeln im Wege der Selbsthilfe vom Nachbarn auch dann beseitigt werden, wenn dadurch das Absterben des Baumes droht. Das LG Frankenthal hat damit die Rechtsprechung des BGH zu herüberwachsenden Zweigen auch auf Baumwurzeln angewendet.