Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

LG Coburg, 18.11.2024, 52 O 439/23

Einordnung: Zivilrecht / Schadensersatz

Konkret: Die Sauna ist "kein Ort für gesellige Schwätzchen"

Kernaussage: Das LG Coburg hat die Schmerzensgeldklage eines Saunabesuchers wegen Verbrennungen an den Füßen abgewiesen. Die Verletzungen waren entstanden, als der Besucher beim Verlassen der Sauna einen Bekannten getroffen und sich mit diesem unterhalten hatte und dabei auf einer Anti-Rutsch-Matte stand. Das LG entschied, dass der Betreiber der Sauna keine besonderen Schutzvorkehrungen für derartige Verweilsituationen treffen müsse, da die damit verbundenen Gefahren für jedermann erkennbar seien.

Anders formuliert: Eine Anti-Rutsch-Matte soll verhindert, dass jemand ausrutscht, soll aber nicht dem minutenlangen Stehen in der Sauna dienen. 

Unsere Ausbildungszeitschrift „RA“ informiert Dich top-aktuell über aktuelle Rechtsprechung. Zusätzlich zu den Monatsausgaben erhältst Du von uns zur Monatsmitte stets noch weitere relevante Entscheidungen per PDF im „RA-Telegramm“. Und natürlich hast Du Online-Zugang zum Archiv. 

Die examensrelevanten Bereiche des Zivilrechts werden „kurz und knackig“ im Crashkurs-Skript Zivilrecht von Jura Intensiv dargestellt.

Ein guter Begleiter für die Vorlesung sind unsere Kompakt-Skripte.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Hierzu passende Artikel