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LAG Nürnberg, Urteil vom 27.05.2020, 2 Sa 1/20

Einordnung: Arbeitsrecht / AGG

Konkret: Diskriminierung wegen des Alters bei Stellenanzeige mit Formulierung "junges hochmotiviertes Team"

Kernaussagen: Bietet der Arbeitgeber in einer Stellenanzeige eine "zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team", so liegt hierin eine Tatsache, die eine Benachteiligung des nicht eingestellten 61-jährigen Bewerbers wegen des Alters nach § 22 AGG vermuten lässt. Ein älterer Bewerber kann eine Entschädigung von zwei Monatsgehältern verlangen.

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