Einordnung: Arbeitsrecht / AGG
Konkret: Diskriminierung wegen des Alters bei Stellenanzeige mit Formulierung "junges hochmotiviertes Team"
Kernaussagen: Bietet der Arbeitgeber in einer Stellenanzeige eine "zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team", so liegt hierin eine Tatsache, die eine Benachteiligung des nicht eingestellten 61-jährigen Bewerbers wegen des Alters nach § 22 AGG vermuten lässt. Ein älterer Bewerber kann eine Entschädigung von zwei Monatsgehältern verlangen.