Einordnung: Arbeitsrecht / Altersdiskriminierung
Konkret: "Digital Native": Entschädigung wegen Altersdiskriminierung
Kernaussage: Mit der Formulierung in einer Stellenanzeige "Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Daten-getriebenen PR, des Bewegtbilds und allen gängigen Programmen für DTP, CMS, Gestaltung und redaktionelles Arbeiten zu Hause" , möchte der Arbeitgeber Bewerber ansprechen, die mit digitalen Technologien, Computern, dem Internet und Smartphones aufgewachsen sind und diese von klein auf in ihren Alltag integriert haben. Eine solche Stellenausschreibung stellt ein Indiz für eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters iSv. § 3 I AGG dar.
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Das examensrelevanten Themen des Arbeitsrechts werden im Intensiv-Skript Arbeitsrecht und „kurz und knackig“ im Crashkurs-Skript Arbeitsrecht von Jura Intensiv dargestellt.