Einordnung: Europarecht
Konkret: Verhältnis Europarecht - nationales Recht
Kernaussagen: Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach die nationalen Gerichte nicht befugt sind, die Unionsrechtskonformität nationaler Rechtsvorschriften zu prüfen, die mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts dieses Mitgliedstaats für verfassungsgemäß erklärt wurden. Die Anwendung einer solchen Regelung würde den Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts und die Wirksamkeit des Vorabentscheidungsverfahrens beeinträchtigen.
Diese Entscheidung ist examensrelevant und erscheint in RA Ausgabe 4/2022. Das Problem wird zudem im Crashkurs Öffentliches Recht behandelt.