Einordnung: Grundrechte
Konkret: Art. 2 I, 3 I, 19 IV GG
Kernaussagen: Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die die Frage betrifft, ob es infolge der Nichtigerklärung des Kernbrennstoffsteuergesetzes durch das BVerfG verfassungsrechtlich geboten ist, einen von der Beschwerdeführerin im Jahr 2016 entrichteten und im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG im Jahr 2017 an sie zurückerstatteten Steuerbetrag in Höhe von 54.725.320 Euro ab dem Zeitpunkt der Steuerzahlung zu verzinsen.