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BGH, Urteil vom 12.11.2021, V ZR 115/20

Einordnung: Staatsorganisationsrecht

Konkret: Gesetzgebungskompetenz

Kernaussagen: § 23a Nachbarrechtsgesetz NRW ist verfassungskonform, insbesondere steht dem Land die notwendige Gesetzgebungsbefugnis zu. § 912 BGB entfaltet keine Sperrwirkung.

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