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BGH, Beschluss vom 08.02.2022, 3 ZB 4/21

Einordnung: POR

Konkret: Ingewahrsamnahme

Kernaussagen: Ein Demo-Teilnehmer, der sich trotz angeordneter Maskenpflicht beharrlich weigert, eine Maske zu tragen, darf in Gewahrsahm genommen werden, wenn nur so sein weiterer Aufenthalt auf der Versammlung ohne Maske verhindert werden kann.

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