Die dauernde Lahmheit und Schlachtuntauglichkeit eines Reit- und Sportpferdes können dessen Versicherungswert auf Null senken. Ist die Versicherungssumme an den Versicherungswert gekoppelt, entfällt dann die Versicherungsleistung einer gegen das Risiko der Nottötung abgeschlossenen Pferdelebensversicherung.
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AG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.03.2019, 32 C 1479/18
Rechtsgebiet: Zivilrecht
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