Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden, bleibt es bei der wirksamen Bevollmächtigung. Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Dabei ist die Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB kein medizinischer Befund, sondern ein Rechtsbegriff, dessen Voraussetzungen das Gericht unter kritischer Würdigung des Sachverständigengutachtens festzustellen hat.
Bekanntgabe der Adressen von Urheberrechtsverletzern: Ansprüche des Rechtsinhabers gegen YouTube
Abgasskandal: Geschädigte in Mitgliedstaaten können im Heimatland gegen Volkswagen AG klagen
Bei illegalem Hochladen eines Films auf eine Online-Plattform wie YouTube kann der Rechtsinhaber nach der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vom Betreiber nur die Postanschrift des betreffenden Nutzers verlangen, nicht aber dessen E-Mail-Adresse, IP-Adresse oder Telefonnummer.
Ein Autohersteller, dessen widerrechtlich manipulierte Fahrzeuge in anderen Mitgliedstaaten verkauft werden, kann vor den Gerichten dieser Staaten verklagt werden.