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Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Hessen, Juni 2018

Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Hessen, Juni 2018
Termin Juni 2018, Klausur ZR I

Die ZR I Klausur bestand aus 2 Teilen. Im ersten Teil musste das bekannte Problem der Anfechtung einer vollzogenen Vollmacht erkannt und gelöst werden. Dieses Standard-Problem wird im JI-Examenskurs im Kursteil BGB AT im Besprechungsfall „Hausverwaltung“ ausführlich besprochen.

Der zweite Teil betraf das Urteil des LG Frankfurt am Main vom 02.11.2016, AZ 2-21 O 251/15, welches wir in der Dezemberausgabe der RA 2016 auf Seite 623 erläutert hatten. In derselben Ausgabe wurde im Editorial die Entscheidung als klarer Examenstipp bezeichnet. Der Fall betraf eine Klage auf Herausgabe eines Kunstwerks, das einer jüdischen Familie vor ihrer Ermordung während der NS-Zeit geraubt und 70 Jahre später von einem Verwandten des Täters zur Auktion aufgeboten worden war. Letzteres blieb nicht unbemerkt von den Angehörigen der Opfer und führte zur Herausgabeklage vor dem LG Frankfurt am Main. Dort erhob der Beklagte die Verjährungseinrede, welche zu intensiven Ausführungen des Gerichts zur teleologischen Reduktion der Verjährungsnormen bei NS-Beutekunst und zur Treuwidrigkeit der Einredenerhebung führte. Die Problematik wurde seit 2017 im aktuellen Crashkursskript (Kursversion S. 192, Buchhandlung S. 168) dargestellt. Sehr ausführlich wurden die Probleme im Crashkurs in Frankfurt am Main im Januar 2018 erklärt.

 

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