Einordnung: Sonn- und Feiertagsschutz
Konkret: Bewilligung von Sonntagsarbeit
Kernaussagen: Sonntagsarbeit zur Abwendung eines unverhältnismäßigen Schadens darf nur wegen einer vorübergehenden Sondersituation bewilligt werden, die eine außerbetriebliche Ursache hat.