Versandkostenfreie Lieferung
Aufgrund der kürzlichen Systemumstellung kann es vereinzelt noch zu Problemen kommen, z. B. beim Login zum Kundenkonto. Zudem werden im Laufe des Tages noch einzelne Artikel, wie beispielsweise die RA digital, freigeschaltet. Bei Auffälligkeiten kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

RA Digital 09/2026

Produktinformationen "RA Digital 09/2026"

Unsere juristische Ausbildungszeitschrift jetzt auch Digital!


Dank der RA Digital können Sie jederzeit von Ihrem PC, Tablet oder Smartphone auf unsere Zeitschrift zugreifen. Über unseren Online-Kiosk oder unserer JI App haben Sie zeitlich unbeschränkt Zugang zu Ihrer Ausgabe. In der JI App kann die RA Digital auch offline gelesen werden.

Nach Zahlungseingang erhalten Sie automatisch eine Email mit Ihren Zugangsdaten und Sie können gleich los lesen. In jeder Ausgabe werden aktuelle Entscheidungen im Bereich des Zivil-, Straf- und Öffentlichen Rechts und Nebengebieten für Sie aufbereitet und klausurtypisch gelöst.

!!! Die RA-Digitalversionen können Sie schon ab dem 25. des Vormonats lesen !!! 

Bitte beachten Sie: Im Falle eines Abonnements erhalten Sie die "RA-Digital" zum vergünstigten Preis von nur 4,99 Euro pro Heft. Das Abonnement ist jederzeit kündbar, für Sie also völlig ohne Risiko.
Sollten Sie sich zu einem Abonnement entschließen wollen, klicken Sie bitte hier.

Abo/Einzelausgabe: Einzelausgabe
Digitale Version: Ja
Jahr: 2026
Monat: September
Nur für Kursteilnehmer: Nein

0 von 0 Bewertungen

Durchschnittliche Bewertung von 0 von 5 Sternen

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.


Produktgalerie überspringen

Ähnliche Produkte

RA Printausgabe 08/2026
RA Printausgabe 08/2026
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:Zivilrecht: OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.2026, 9 U 27/25: Vertragsschluss per WhatsAppTopp-Fall, der so im Examen laufen könnte. Neben dem Thema in der Überschrift lernt man noch eine AGL kennen: § 456 BGB analog.Öffentliches Recht: BVerfG, Beschluss vom 21.05.2026,2 BvR 1096/22 und 1097/22:Verfassungsmäßigkeit des § 184l StGBVerfassungkonformität des § 184l StGB, der insbesondere den Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen unter Strafe stellt. Das BVerfG hält die Norm für verfassungsmäßig, obwohl wissenschaftlich nicht gesichert ist, dass das strafbare Verhalten die Hemmschwelle zur Anwendung sexueller Gewalt gegenüber Kindern senkt und sich im Gesetzgebungsverfahren nur eine von insgesamt sechs Sachverständigen für die Vorschrift ausgesprochen hat. Die Mehrheitsmeinung im zuständigen 2. Senat des BVerfG billigt dem Gesetzgeber einen sehr weiten Einschätzungsspielraum zu, der sich wegen der möglicherweise bedrohten äußerst hochwertigen Rechtsgüter auch auf die tatsächlichen Grundlagen erstrecken soll, d.h. letztlich im Zweifel pro Kinderschutz. Eine gut vertretbare Gegenmeinung äußert der Richter Offenloch in seinem Minderheitsvotum.Strafrecht: BGH, Urteil vom 17.02.2026, 6 StR 136/25: Abgrenzung Mittäterschaft – Beihilfe beim RaubDer BGH befasst sich mit dem klassischen Problem der Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei einem Beteiligten, der im Ausführungsstadium der Tat nicht mehr unmittelbar mitwirkt (die sog. „Bandenchefproblematik“).Sie können unsere RA Ausbildungszeitschrift auch als Abonnement beziehen. Die Vorteile und weitere Informationen zu den verschiedenen Abo-Modalitäten finden Sie hier.Die wichtigsten aktuellen Entscheidungen als Klausur für Studierende und Referendare. Mit der Entscheidung des Monats aus dem Strafrecht: BGH, Beschluss vom 23.04.2026, 4 StR 337/25: § 315b StGB bei Gefährdung Verkehrsfremder

Regulärer Preis: 6,50 €
Neu
RA Printausgabe 09/2026
RA Printausgabe 09/2026
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:Zivilrecht: BGH, Urteil vom 26.06.2026, V ZR 78/25: Entschuldigter Überbau als SachmangelBisher war es höchstrichterlich ungeklärt, ob ein entschuldigter Überbau i.S.d. § 912 BGB beim Verkauf des Grundstücks einen Rechtsmangel oder einen Sachmangel darstellt. Dies kann nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Verjährungsvorschriften in § 438 BGB vor Gericht über Sieg oder Niederlage entscheiden.Öffentliches Recht: BVerfG, Urteil vom 23.07.2026, 2 BvE 4/23: Tempolimit im Gesetzgebungsverfahren (sog. Heilmann-Entscheidung)?Das Urteil war mit großer Spannung erwartet worden, weil das BVerfG dem Antragsteller im Eilrechtsschutzverfahren Recht gegeben und das sog. Heizungsgesetz vorläufig gestoppt hatte (BVerfG, Beschluss vom 05.07.2023, 2 BvE 4/23). Die Darstellung des Urteils konzentriert sich auf die verfassungsrechtlichen Kernfragen.Strafrecht: BGH, Urteil vom 10.12.2025, 6 StR 276/25: Unmittelbares Ansetzen u. untauglicher VersuchIm vorliegenden Urteil prüft der BGH die Strafbarkeit wegen eines untauglichen Versuchs und insbesondere das unmittelbare Ansetzen zu einem solchen.Sie können unsere RA Ausbildungszeitschrift auch als Abonnement beziehen. Die Vorteile und weitere Informationen zu den verschiedenen Abo-Modalitäten finden Sie hier.Die wichtigsten aktuellen Entscheidungen als Klausur für Studierende und Referendare. Mit der Entscheidung des Monats aus dem Zivilrecht: LG Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2026, 1 O 67/25: Widerrufsrecht gem. §§ 312b, 312g, 355 BGB aufgrund vorherigen Angebots des Unternehmers

Regulärer Preis: 6,50 €
RA Abo - Print

Durchschnittliche Bewertung von 5 von 5 Sternen

RA Abo - Print
In jeder Ausgabe werden aktuelle Entscheidungen im Bereich des Zivil-, Straf-, Öffentlichen Rechts und Nebengebieten für Sie aufbereitet.

Regulärer Preis: 5,50 €
RA Abo - Digital
RA Abo - Digital
Unsere juristische Ausbildungszeitschrift jetzt auch im Digital Abo! Jederzeit von Ihrem PC, Tablet oder Smartphone auf unsere Zeitschrift zugreifen.

Regulärer Preis: 4,99 €
RA Printausgabe 07/2026
RA Printausgabe 07/2026
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben: Zivilrecht: OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.05.2026, 7 U 105/25: Abweichung des Grundstückskaufvertrags vom Exposé Wird vor Erwerb eines Hausgrundstücks im Exposé und zusätzlich mündlich ein PKW-Stellplatz in Aussicht gestellt, so erwachsen aus dem Fehlen des Stellplatzes keine Ansprüche des Erwerbers, wenn der Kaufgegenstand laut notariellem Kaufvertrag den Stellplatz nicht umfasst und der Notar ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die Eigentumsverhältnisse am Stellplatz ungeklärt sind und deshalb Risiken bestehen. Es liegt dann kein Sachmangel vor. Öffentliches Recht: BVerwG, Urteil vom 12.03.2026, 2 WD 22.25: Auslegung des Instagram-Posts eines Soldaten Ein Hauptfeldwebel hatte auf seinem privaten, unter einem Pseudonym betriebenen Instagram-Account kritische Äußerungen zur Migrationspolitik veröffentlicht und war daraufhin mit einem 18-monatigen Beförderungsverbot belegt worden. Das BVerwG sprach ihn im wehrdisziplinarrechtlichen Berufungsverfahren frei. Strafrecht: BGH, Beschluss vom 12.02.2026, 4 StR 572/25: Beteiligung am Bandenbetrug Die Grenzziehung zwischen Vollendung und Beendigung ist für eine mögliche Beteiligung an der Tat entscheidend. Nach der Vollendung kommt noch eine sukzessive Beihilfe und - nach umstrittener BGH-Ansicht - auch eine sukzessive Mittäterschaft in Betracht. Nach der Beendigung scheidet beides aus. Die ausgewählte Entscheidung beleuchtet das Problem im Bereich des Betrugs. Sie können unsere RA Ausbildungszeitschrift auch als Abonnement beziehen. Die Vorteile und weitere Informationen zu den verschiedenen Abo-Modalitäten finden Sie hier.

Regulärer Preis: 6,50 €