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- Artikel-Nr.: FN-JI32106
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: OLG Celle, Urteil vom 11.02.2026, 7 U 46/25: Beschaffenheitsvereinbarung als „Bastlerfahrzeug“
Beim Verbrauchsgüterkauf genügt die Vereinbarung des Verkaufs „als Bastlerfahrzeug“ nur dann den Anforderungen von § 476 I 2 BGB, wenn zugleich die einzelnen Merkmale, die von den objektiven Anforderungen abweichen, mitgeteilt werden.
Öffentliches Recht: BVerfG, Beschluss vom 27.1.2026, 2 BvE 14/25: Anspruch der AfD-Fraktion auf den „Otto-Wels-Saal“?
Hat die AfD als zweitgrößte Fraktion im Deutschen Bundestag automatisch einen Anspruch auf Zuteilung des zweitgrößten Sitzungssaals durch den Ältestenrat des Bundestages? Diese eher kleinlich wirkende Fragestellung ist unter zweierlei Gesichtspunkten prüfungsrelevant: Handelt es sich bei diesem Streit überhaupt um einen Verfassungsstreit oder gehört der Streit vor die Verwaltungsgerichte? Das BVerfG grenzt das Verfassungsrecht vom Verwaltungsrecht in gleicher Weise ab, wie es das BVerwG in seiner neueren Respr. macht (siehe RA 7/2025, 365). Weiterhin differenziert das BVerfG zwischen dem Anspruch von Fraktionen auf Gleichbehandlung aus Art. 38 I 2 GG und aus dem Recht auf faire und loyale Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Insoweit knüpft das Gericht an seine sog. Brandner-Entscheidung an (siehe RA 10/2024, 533).
Strafrecht: BGH, Beschluss vom 28.10.2025, 3 StR 458/25: Irrtum über Rechtswidrigkeit der Zueignung
Geldschulden sind Gattungsschulden. Also hat der Gattungsschuldner ein Aussonderungsrecht. Wenn sich der Geldgläubiger am Geld des Geldschuldners „bedient“, ist die erstrebte Zueignung folglich rechtswidrig. Wenn der Gläubiger nun glaubt, er hätte einen fälligen und einredefreien Anspruch, stellt sich die Frage, ob dies ein Tatbestandsirrtum gem. § 16 I StGB oder ein Verbotsirrtum gem. § 17 StGB ist. Hierzu äußert sich der BGH in der ausgewählten Entscheidung.
Dieser Fall wurde als frei verfügbare RA Entscheidung des Monats veröffentlicht. Diese finden Sie in unserer JI-App oder hier auf unserer Seite.
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