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- Artikel-Nr.: FN-JI32098
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: BGH, Urteil vom 28.01.2026, VIII ZR 228/23 (leicht abgewandelt): Grenzen des Anspruchs aus § 553 I 1 BGB
Der VIII. Zivilsenat des BGH versteht den Begriff des berechtigten Interesses in § 553 I 1 BGB sehr weit. Der Wunsch des Mieters nach einer Verringerung der von ihm zu tragenden Mietaufwendungen ist grundsätzlich als berechtigtes Interesse im Sinn der Vorschrift des § 553 I 1 BGB an der Untervermietung eines Teils der Wohnung anzuerkennen. Wie weit dieses Interesse anerkannt wird, zeigte der VIII. Zivilsenat in BGH, RA 12/2023, 621 ff. auf.
Öffentliches Recht: OVG Münster, Beschluss vom 23.12.2025, 5 A 1807/23: Versammlung auf Privatflächen „(Lützerath“)
Proteste gegen den Braunkohletagebau Garzweiler II, Betretungsverbot für die Ortslage Lützerath per Allgemeinverfügung. Die Klägerin möchte per FFK die Rechtswidrigkeit des Betretungsverbotes feststellen lassen. Das OVG prüft im Rahmen des Fortsetzungsfeststellungsinteresses intensiv die Fallgruppe des qualifizierten Grundrechtseingriffs, der sich typischerweise kurzfristig erledigt.
Strafrecht: BGH, Beschluss vom 22.10.2025, 4 StR 359/25: Gewahrsam an am Automaten ausgezahltem Geld
Die Gewahrsamsverhältnisse an Geldscheinen, die an einem Automaten ausgezahlt werden, sind immer wieder Gegenstand von BGH-Entscheidungen. Wir haben einen Fall ausgesucht, in welchem der BGH am Ende einen Raub des vom Automaten ausgegebenen Geldes bejaht hat.
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