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- Artikel-Nr.: FN-JI32094
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: BGH, Urteil vom 07.01.2026, VIII ZR 62/25: Inhalt der Belehrung über das Verbraucherwiderrufsrecht
Der Unternehmer ist nicht gehalten, den Verbraucher konkret einzelfallbezogen über das Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen eines Verbraucherwiderrufsrechts bei ihm zu belehren.
Öffentliches Recht: BVerfG, Beschluss vom 01.10.2025, 1 BvR 2428/20: Störende Gegendemonstration / Anwendungsbereich des Zitiergebots
Ausnahme von Art. 19 I 2 GG an, und zwar soll das Zitiergebot nicht gelten, wenn es um nicht vorhersehbare Grundrechtsbeschränkungen geht. Darüber hinaus äußert sich das BVerfG zur Schutzwürdigkeit von störenden Gegendemonstrationen/Blockadeaktionen.
Strafrecht: BGH, Beschluss vom 13.08.2025, 4 StR 308/25: Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Handys
Die Zueignungsabsicht bei Diebstahl und Raub ist ein klassisches Prüfungsthema. Gerade Handys werden häufig weggenommen, um gemachte Fotos zu „prüfen“, zu löschen, oder um die fremden Mails oder Messenger-Nachrichten zu lesen. Ob in solchen Fällen eine Zueignungsabsicht gegeben ist, hängt stark davon ab, was der Täter nach seiner „Kontrolle“ mit dem Handy vor hat. Die für die RA ausgewählte Entscheidung behandelt das hier dargestellte Problem.
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