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RA Printausgabe 12/2025

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RA Printausgabe 12/2025

In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:

Zivilrecht: BGH, Urteil vom 08.10.2025, IV ZR 161/24: Erfüllung bei der Geldschuld

Was den Miterben im vorliegenden Fall widerfahren ist, kann man nur als Albtraum bezeichnen. Neben dem Enkeltrick, den Schockanrufen und dem Phishing ist die Rechtsprechung um eine weitere Betrugsmasche reicher. Die Entscheidung bietet Gelegenheit, sich mit dem Recht der Erfüllung bei einer Geldschuld umfassend auseinanderzusetzen.

Öffentliches Recht: VGH München, Beschluss vom 23.9.2025, 10 C 25.1591 und 10 CS 25.1672: Verbot der Belästigung von abtreibungswilligen Schwangeren

Verlegung einer Versammlung von Abtreibungsgegnern vor einer Arztpraxis wegen eines angeblichen Verstoßes gegen § 13 III Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Der Beschluss aus München ist eine der ersten obergerichtlichen Entscheidungen zu dieser neuen Vorschrift, mit der der Gesetzgeber die Konflikte rund um die sog. Gehsteigberatung lösen wollte. Wie die Entscheidung des VGH zeigt ist ihm das nicht vollständig gelungen. Das Gericht betont nämlich, dass in dem vom Gesetzgeber gezogenen Bereich von 100m rund um Beratungsstellen und Arztpraxen nicht per se Versammlungen von Abtreibungsgegnern verboten werden dürfen, weil das ein unangemessener Eingriff in die Versammlungsfreiheit wäre.

Strafrecht: BayObLG, Beschluss vom 21.10.2025, 206 StRR 289/25: Abredewidrige Nutzung einer Bankkarte

Die abredewidrige Nutzung einer fremden Bankkarte i.V.m. der fremden PIN ist ein Klassiker. Neue Fragen stellen sich allerdings im Kontext der Untreue, wenn eine Putzkraft bereits seit mehreren Jahren Karte und PIN besitzt und im Interesse der Berechtigten nutzt, weil diese seit dieser Zeit die Wohnung wegen körperlicher Einschränkungen nicht mehr verlassen kann. Eine spannende Variante einer klassischen Fragestellung.

Dieser Fall wurde als frei verfügbare RA Entscheidung des Monats veröffentlicht. Diese finden Sie in unserer JI-App oder hier auf unserer Seite. 

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