inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versandkosten
Versandkostenfreie Lieferung!
Lieferzeit ca: 2-5 Werktage
- Artikel-Nr.: FN-JI32053
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: BGH, Urteil vom 18.06.2025, VIII ZR 291/23: Vorenthaltung der Mietsache durch den Mieter
An dem für § 546a BGB maßgeblichen Rückerlangungswillen des Vermieters fehlt es, wenn der Vermieter das Fortbestehen des Mietverhältnisses nach einer Kündigung durch den Mieter klageweise geltend macht. Nutzt der Mieter nach Beendigung der Mietzeit während der Dauer des Rechtsstreites das Objekt zur Lagerung von Möbeln, wird der Wert der herauszugebenden Bereicherung nach den Aufwendungen berechnet, die er sich erspart hat, weil er anstelle eines anzumietenden Lagers die ehemalige Mietwohnung benutzt hat.
Öffentliches Recht: BVerfG, Beschluss vom 25.06.2025, 1 BvR 368/22: Gesetzgebungsbefugnis für Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich
Der Beschluss betrifft ein intensiv diskutiertes Thema aus dem Hochschulbereich, die Befristung der Arbeitsverträge des wissenschaftlichen Nachwuchses. Das BVerfG hatte zu klären, ob eine Regelung im Berliner Landesrecht, mit der eine Entfristung der Arbeitsverträge erfolgte, im Einklang mit dem Bundesrecht steht, konkret dem § 2 I 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
Strafrecht: KG, Urteil vom 02.06.2025, 3 ORs 22/25 – 161 SRs 2/25: Gewalt i.S.v. § 113 I StGB durch Festkleben
Das KG prüft, ob Festkleben ein Widerstandleisten mit Gewalt i.R.v. § 113 I StGB darstellt.
Sie können unsere RA Ausbildungszeitschrift auch als Abonnement beziehen. Die Vorteile und weitere Informationen zu den verschiedenen Abo-Modalitäten finden Sie hier.
| Abo/Einzelausgabe: | Einzelausgabe |
| Digitale Version: | Nein |
| Nur für Kursteilnehmer: | Nein |
Die Überprüfung geschieht durch manuelle Überprüfung in Form eines Abgleichs der bei der Bewertung angegebenen E-Mail Adresse mit der Versandhistorie unseres Warenwirtschaftssystems, um einen vorangegangenen Produkterhalt zur notwendigen Bedingung für die Veröffentlichung zu machen.
Produktsicherheit
Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG
Duisburger Staße 95
46535 Dinslaken
produktsicherheit@verlag.jura-intensiv.de
verlag.jura-intensiv.de