inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versandkosten
Versandkostenfreie Lieferung!
Lieferzeit ca: 2-5 Werktage
- Artikel-Nr.: FN-JI32033
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: BGH, Urteil vom 08.05.2025, VII ZR 86/24: Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte bei Werkleistungen
Zum Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte gibt es viele Gerichtsentscheidungen und noch mehr Literatur. Dennoch zeigt der hier besprochene Fall das Bedürfnis auf, einer Ausdehnung dieser Grundsätze sinnvolle Grenzen zu ziehen.
Öffentliches Recht: VGH Mannheim, Beschluss vom 15.05.2025, 9 S 666/25: Nutzung von Universitätsräumen für Nakba-Ausstellung
Antrag auf Nutzung von Räumen einer Universität für eine Ausstellung mit dem Titel "Die Nakba - Flucht und Vertreibung der Palästinenser 1948". Die Universitätsverwaltung lehnt den Antrag ab, woraufhin der Antragsteller eine Verletzung des Art. 3 I GG rügt.
Der VGH prüft im Rahmen des Art. 3 I GG beim Prüfungspunkt "sachlicher Grund" inzident Art. 5 I 1 GG, was meines Erachtens allerdings nicht unbdeingt zwingend ist. Stattdessen könnten die Grundrechte wie üblich getrennt voneinander erörtert werden. Bei der Prüfung des Art. 5 I 1 GG kommt es für das Gericht entscheidend darauf an, ob die angefragten Räume der öffentlichen Kommunikation dienen. Da das im konkreten Fall nicht so war, erfolgte die Ablehnung des Nutzungsantrags zu Recht. Dabei ist es nach Ansicht des VGH auch unschädlich, dass die Universität aus Anlass des Antrags ihre bisherige Verwaltungspraxis geändert hat.
Strafrecht: BGH, Beschluss vom 13.03.2025, 2 StR 232/24: Zwangsweise Entsperrung eines Mobiltelefons
Ist es von § 81b I StPO i.V.m. §§ 94 ff. StPO als Ermächtigungsgrundlage gedeckt, den Zugang zu den auf einem Mobiltelefon eines Beschuldigten gespeicherten Daten durch zwangsweises Auflegen von dessen Finger auf den Fingerabdrucksensor zu erlangen? Eine - nicht nur für das 2. Examen - überaus relevante Frage, der wir in der ausgewählten Entscheidung nachgehen.
Sie können unsere RA Ausbildungszeitschrift auch als Abonnement beziehen. Die Vorteile und weitere Informationen zu den verschiedenen Abo-Modalitäten finden Sie hier.
| Abo/Einzelausgabe: | Einzelausgabe |
| Digitale Version: | Nein |
| Nur für Kursteilnehmer: | Nein |
Die Überprüfung geschieht durch manuelle Überprüfung in Form eines Abgleichs der bei der Bewertung angegebenen E-Mail Adresse mit der Versandhistorie unseres Warenwirtschaftssystems, um einen vorangegangenen Produkterhalt zur notwendigen Bedingung für die Veröffentlichung zu machen.
Produktsicherheit
Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG
Duisburger Staße 95
46535 Dinslaken
produktsicherheit@verlag.jura-intensiv.de
verlag.jura-intensiv.de