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RA Printausgabe 05/2025

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RA Printausgabe 05/2025

In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:

Zivilrecht: BGH, Urteil vom 14.03.2025, V ZR 153/23: Begriff der nützlichen Verwendung gem. § 996 BGB

Auf den Volltext dieser wichtigen Entscheidung des V. Zivilsenates des BGH haben viele Juristen mit Spannung gewartet. Auch in der überregionalen Presse fand der Fall unter dem Titel „Rangsdorfer Hausdrama“ den Weg in die Schlagzeilen. Ob die Fachpresse diesen feuilletonistischen Begriff übernehmen wird, bleibt abzuwarten. Sicher ist die zeitnahe Verwendung des Falles als Prüfungsthema, weil der V. Zivilsenat eine seit 1964 bestehende, höchst umstrittene Auslegung des Begriffs der Verwendungen in § 996 BGB ausdrücklich aufgegeben hat und sowohl der VII. als auch der XII. Zivilsenat des BGH einverstanden sind. Die Auswirkungen auf die Balance des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses sind beträchtlich. Lehrbücher und Kommentare werden genauso überarbeitet werden müssen wie die Kursunterlagen der Repetitorien. Die im Fazit zusammengefassten Probleme des Falles weisen eine hohe Examensrelevanz auf, sowohl für das 1. als auch für das 2. Examen.

Dieser Fall wurde als frei verfügbare RA Entscheidung des Monats veröffentlicht. Diese finden Sie in unserer JI-App oder hier auf unserer Seite.

Öffentliches Recht: VerfGH Koblenz, Urteil vom 02.04.2025, VGH O 11/24: Äußerungen von Hoheitsträgern („Dreyer-Entscheidung“)

Äußerungen von Hoheitsträger, konkret negative Äußerungen der früheren Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz über die AfD. Der VerfGH meint, diese seien zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt (Stichwort: Wehrhafte Demokratie). Damit weicht das Gericht von der strengen Respr. des BVerfG ab, indem es aus dem strikten Neutralitätsgebot ein Sachlichkeitsgebot und Willkürverbot machen möchte, das erst bei Diffamierungen und Verfälschungen verletzt ist. Der VerfGH Koblenz bewegt sich damit auf der Linie des StGH Niedersachsen (vgl. Urteil vom 24.11.2020, 6/19). Es bleibt abzuwarten, wie das BVerfG darauf reagiert. Jedenfalls wird das ohnehin prüfungsrelvante Thema "Äußerungen von Hoheitsträgern" damit noch wichtiger für das 1. Examen.

Strafrecht: BGH, Urteil vom 17.10.2024, 1 StR 285/24: Notwehr und Irrtum bei Polizisten

Dürfen Polizisten im Dienst Notwehr oder gar Nothilfe üben? Oder folgt ihre strafrechtliche Rechtfertigung alleine aus den Landespolizeigesetzen? Und was ist, wenn sich der Polizeibeamte noch über die Intensität des Angriffs irrt? Diese überaus examensrelevanten Fragen beantwortet die ausgewählte Entscheidung.

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