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RA Printausgabe 02/2025

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RA Printausgabe 02/2025

In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:

Zivilrecht: BGH, Urteil vom 13.11.2024, VIII ZR 168/23: Rückabwicklung eines über einen geleasten Pkw geschlossenen Kaufvertrags 

Erklärt der Leasingnehmer auf-grund der leasingtypischen Abtretungskonstruktion gegenüber dem Lieferanten den mangelbedingten Rücktritt von dessen Kaufvertrag mit dem Leasinggeber und verlangt er im Zuge dessen die Rückzahlung des Kaufpreises an den Leasinggeber, kann der Lieferant regelmäßig nicht mit den ihm gegen den Leasinggeber zustehenden Wertersatzansprüchen aufrechnen. Es liegt keine Gegenseitigkeit der Forderungen i.S.d. § 387 BGB vor. Zugunsten des Lieferanten gilt dann nicht die Vorschrift des § 406 BGB, wenn und soweit der Lieferant in Kenntnis des Vorliegens dieser leasingtypischen Abtretungskonstruktion den Kaufvertrag mit dem Leasinggeber geschlossen hat.

Öffentliches Recht: BVerfG, Beschluss vom 10.12.2024, 2 BvE 15/23: Unterschriftenerfordernisse für Wahlvorschläge bei der Bundestagswahl

Das BVerfG klärt am Maßstab des Art. 21 I GG, warum es verfassungsrechtlich zulässig ist, von kleineren Parteien für die Kreiswahl- und Listenvorschläge bei der Bundestagswahl eine Mindestanzahl an Unterstützerunterschriften zu verlangen. Diese Frage stellt sich angesichts des im Jahr 2023 eingeführten Verfahrens der Zweitstimmendeckung vor einem neuen verfassungsrechtlichen Hintergrund. Das BVerfG hält das Erfordernis der Unterstützerunterschriften gleichwohl für verfassungskonform, weil dadurch der Stimmenzersplitterung bei der Wahl entgegengewirkt wird. Auch die Besserstellung von Parteien nationaler Minderheiten sowie von Einzelbewerbern, für die das Erfordernis der Unterstützerunterschriften nicht gilt, sieht das BVerfG als gerechtfertigt an.

Strafrecht: BGH, Beschluss vom 12.11.2024, 3 StR 301/24: Gewahrsam am ausgezahlten Geld

Ist bei der Auszahlung von Geld am Geldautomaten der Wille des Geldinstituts auf die Übertragung des Gewahrsams auf die Person beschränkt, die sich durch Eingabe von Karte und PIN legitimiert hat? Mit dieser Rechtsfrage, die von verschiedenen BGH-Senaten unterschiedlich entschieden wurde, befasst sich die ausgewählte Entscheidung. 

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