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- Artikel-Nr.: FN-JI31962
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: BGH, Urteil vom 23.10.2024,VIII ZR 106/23: Schonfristzahlung wirkt nicht bei ordentlicher Kündigung
Der 66. Zivilsenat des LG Berlin scheitert zum dritten Mal in diesem Jahrzehnt mit seiner Rechtsauffassung, § 569 III Nr. 2 BGB sei auf die ordentliche Kündigung gem. §§ 542, 573 I 1, II Nr. 1 BGB anwendbar, am VIII. Zivilsenat des BGH, denn die beschränkte Wirkung des Nachholrechts des Mieters entspricht dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, sodass der gem. Art. 20 III GG an Gesetz und Recht gebundene Richter diese Entscheidung nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen darf, die so im Gesetzgebungsverfahren bisher nicht erreichbar war.
Öffentliches Recht: VG Stuttgart, Urteil vom 16.04.2024, 6 K 943/23; VGH Mannheim, Beschluss vom 07.10.2024, 1 S 800/24: Beseitigung eines Grabmals
Friedhöfe sind nicht nur Orte der Trauer, sondern leider auch immer wieder Anlass für juristische Auseinandersetzungen, wie die Entscheidungen des VG Stuttgart und des VGH Mannheim belegen, die überregional für Aufsehen gesorgt haben.
Strafrecht: BayObLG, Beschluss vom 29.07.2024, 201 StRR 49/24: Bezahlen im NFC-Verfahren ohne PIN
In der ausgewählten Entscheidung geht es um die Strafbarkeit des unbefugten Bezahlens mit einer fremden Girokarte im kontaktlosen NFC-Verfahren, also ohne Eingabe einer PIN. Die letzte - und soweit ersichtlich erste - veröffentlichte Revisionsentscheidung zu diesem Thema ist 4 Jahre her, weshalb die vorliegende Entscheidung besonders wichtig ist.
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