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- Artikel-Nr.: FN-JI31959
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: OLG München, Beschluss vom 23.09.2024, 33 Wx 325/23 e: Sittenwidrigkeit einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen
Eine im Testament getroffene Verfügung, den Abkömmling zu enterben, wenn dieser eine bestimmte Person heiratet, ist nicht per se sittenwidrig, weil es keine schützenswerte Erwartung gibt, als Erbe eingesetzt zu werden, weil man den Wert des Nachlasses nicht verlässlich einschätzen kann und man ferner auch nach Einsetzung als Erbe in ein Testament jederzeit mit dem Widerruf dieser Erbeinsetzung durch den Erblassers rechnen muss.
Öffentliches Recht: BVerfG, Beschluss vom 23.09.2024, 1 BvL 9/21: Verfassungskonformität der BAföG-Grundpauschale
Die Klägerin des Ausgangsverfahrens hält die BAföG-Grundpauschale für zu niedrig und begehrt, unmittelbar gestützt auf das GG, deren Erhöhung. Das BVerfG lehnt die sehr deutlich ab. Die Ausführungen des Gerichts zeigen anschaulich, warum aus dem GG, speziell aus den Grundrechten, prinzipiell keine Leistungsansprüche gegen den Staat hergeleitet werden können.
Strafrecht: BGH, Beschluss vom 29.05.2024, 3 StR 87/24: Abgrenzung Raub und räuberische Erpressung
Im vorliegenden Beschluss geht es um das klassische Problem des Verhältnisses von Raub und räuberischer Erpressung.
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