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- Artikel-Nr.: FN-JI31953
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: OLG Köln, Beschlüsse vom 04.09.2024 und 06.08.2024, 24 U 32/24: Zum Begriff des Einfamilienhauses gem. § 656a ff. BGB
Ein Einfamilienhaus, das eine weitere, jedoch untergeordnete Wohnung aufweist, ist kein Zweifamilienhaus. Handelt es sich dagegen um eine weitere vollwertige Wohnung oder enthält das Gebäude mehrere gleichwertige Wohnungen, ist kein Einfamilienhaus mehr gegeben. Ob die weitere Wohnung untergeordneten Charakter hat, ist anhand der Verkehrsanschauung im konkreten Einzelfall zu bestimmen.
Öffentliches Recht: OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.08.2024, 1 ME 121/24: Bauliche Anlage im Sinne des Bauordnungsrechts
Das OVG Lüneburg hatte sich mit dem Anwendungsbereich des Baurechts anhand der Fragestellung zu befassen, ob auch ein Festivalgelände als bauliche Anlage im Sinne des Bauordnungsrechts zu qualifizieren ist und infolgedessen ein Musik- und Kulturfestival einer Baugenehmigung bedarf.
Strafrecht: BayObLG, Beschluss vom 22.07.2024, 203 StRR 287/24: §§ 315c, 240 I StGB durch starkes Abbremsen
Konflikte im Straßenverkehr sind sehr prüfungsrelevant. In der ausgewählten Entscheidung geht es um die Strafbarkeit eines Autofahrers, der nach einem Überholvorgang bewusst stark abgebremst hatte, um den überholten Lkw zum Anhalten zu zwingen. Liegen die §§ 315b, 315c, 240 StGB vor?
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