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- Artikel-Nr.: FN-JI31941
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: BGH, Urteil vom 21.06.2024, V ZR 79/23: Sachmangelbegriff gem. § 434 BGB
Als Wohnung verkaufte Räume im Souterrain eines Altbaus, die bei Gefahrübergang erhebliche Wandfeuchtigkeit aufweisen, sind regelmäßig weder für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung noch für die gewöhnliche Verwendung zum Wohnen geeignet und infolgedessen mangelhaft.
Öffentliches Recht: BVerfG, Urteil vom 30.7.2024, 2 BvF 1/23 u.a.: BWahlG 2023 (Verfahren der Zweitstimmendeckung und 5%-Sperrklausel)
Das BVerfG gibt dem Gesetzgeber relativ freie Hand für umfassende Reformen des Wahlsystems. Insbesondere erklärt das Gericht das Verfahren der Zweitstimmendeckung für vereinbar mit dem GG. Lediglich die 5%-Klausel wird in ihrer aktuellen Ausgestaltung für unvereinbar mit dem GG bewertet, weil sie zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments nicht erforderlich ist. Als Alternativlösung kommt eine Addition der Zweitstimmen von CDU und CSU in Betracht, weil sie seit Jahrzehnten im Parlament eine Fraktionsgemeinschaft bilden und untereinander nicht in einem parteipolitischen Wettbewerb stehen. Um zu verhindern, dass bei der nächsten Bundestagswahl sehr viele kleine Parteien in den Bundestag einziehen, ordnet das BVerfG die Fortgeltung der verfassungswidrigen 5%-Klausel an, gleicht deren Unverhältnismäßigkeit aber dadurch aus, dass die Grundmandatsklausel wieder gilt.
Strafrecht: BGH, Beschluss vom 17.04.2024; 1 StR 403/23: Rücktritt nach Erkennen eines error in persona
Kann der Täter noch vom Versuch zurücktreten, nachdem er die Personenverwechslung bzgl. seines Opfers (error in persona) erkannt hat? Liegt wegen Sinnlosigkeit des Weiterhandelns ein sog. fehlgeschlagener Versuch vor, der einen Rücktritt ausschließt? Diese Frage beantwortet der BGH in der ausgewählten Entscheidung.
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