![RA Printausgabe 07/2024](https://verlag.jura-intensiv.de/media/image/50/2e/00/RA_07-24_produktbild_600x600.jpg)
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- Artikel-Nr.: FN-JI31914
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: OLG Brandenburg, Urteil vom 10.01.2024, 4 U 68/23: Zwangsvollstreckung aus einer Sicherungsgrundschuld
Hat der Vollstreckungsgläubiger die Grundschuld nach dem 19.08.2008 erworben, gilt zugunsten des Eigentümers gem. Art. 229 § 18 II EGBGB die Regelung des § 1192Ia BGB. Die dolo agit Einrede ( § 242 BGB), die nach dem Erlöschen der gesicherten Forderung entsteht, kann der Eigentümer dehalb auch dem Erwerber der Grundschuld entgegenhalten.
Öffentliches Recht: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.4.2024, OVG 6 B 18/22: Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten
Der BGH musste im vorliegenden Beschluss die Frage entscheiden, ob ein Teilnehmer an § 153 StGB, der selbst kein Zeuge ist, in den Genuss einer Strafmilderung gem. § 28 I StGB kommt.
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