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RA Printausgabe 07/2024

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RA Printausgabe 07/2024

In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:

Zivilrecht: OLG Brandenburg, Urteil vom 10.01.2024, 4 U 68/23: Zwangsvollstreckung aus einer Sicherungsgrundschuld

Hat der Vollstreckungsgläubiger die Grundschuld nach dem 19.08.2008 erworben, gilt zugunsten des Eigentümers gem. Art. 229 § 18 II EGBGB die Regelung des § 1192Ia BGB. Die dolo agit Einrede ( § 242 BGB), die nach dem Erlöschen der gesicherten Forderung entsteht, kann der Eigentümer dehalb auch dem Erwerber der Grundschuld entgegenhalten.

Öffentliches Recht:  OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.4.2024, OVG 6 B 18/22: Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten

Presserechtlicher Auskunftsanspruch bzgl. Begnadigungsentscheidungen des Bundespräsidenten. Das Urteil zeigt die Herleitung des - seit einigen Jahren anerkannten - Anspruchs unmittelbar aus Art. 5 I 2 GG. Weiterhin klärt das Gericht, ob der Bundespräsident bei Begnadigungen als Exekutivorgan tätig wird, da der presserechtliche Auskunftsanspruch nur gegenüber Behörden besteht. Schließlich erläutert das OVG, warum Begnadigungen selbst justizfreie Hoheitsakte sind, der Widerruf einer Begnadigung hingegen gerichtlich überprüfbar ist.
 
Strafrecht: BGH, Beschluss vom 05.02.2024, 3 StR 470/23: Zeugenstellung kein Merkmal i.S.v. § 28 I StGB

Der BGH musste im vorliegenden Beschluss die Frage entscheiden, ob ein Teilnehmer an § 153 StGB, der selbst kein Zeuge ist, in den Genuss einer Strafmilderung gem. § 28 I StGB kommt.

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