- Artikel-Nr.: FN-JI32128
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.05.2026, 7 U 105/25: Abweichung des Grundstückskaufvertrags vom Exposé
Wird vor Erwerb eines Hausgrundstücks im Exposé und zusätzlich mündlich ein PKW-Stellplatz in Aussicht gestellt, so erwachsen aus dem Fehlen des Stellplatzes keine Ansprüche des Erwerbers, wenn der Kaufgegenstand laut notariellem Kaufvertrag den Stellplatz nicht umfasst und der Notar ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die Eigentumsverhältnisse am Stellplatz ungeklärt sind und deshalb Risiken bestehen. Es liegt dann kein Sachmangel vor.
Öffentliches Recht: BVerwG, Urteil vom 12.03.2026, 2 WD 22.25: Auslegung des Instagram-Posts eines Soldaten
Ein Hauptfeldwebel hatte auf seinem privaten, unter einem Pseudonym betriebenen Instagram-Account kritische Äußerungen zur Migrationspolitik veröffentlicht und war daraufhin mit einem 18-monatigen Beförderungsverbot belegt worden. Das BVerwG sprach ihn im wehrdisziplinarrechtlichen Berufungsverfahren frei.
Strafrecht: BGH, Beschluss vom 12.02.2026, 4 StR 572/25: Beteiligung am Bandenbetrug
Die Grenzziehung zwischen Vollendung und Beendigung ist für eine mögliche Beteiligung an der Tat entscheidend. Nach der Vollendung kommt noch eine sukzessive Beihilfe und - nach umstrittener BGH-Ansicht - auch eine sukzessive Mittäterschaft in Betracht. Nach der Beendigung scheidet beides aus. Die ausgewählte Entscheidung beleuchtet das Problem im Bereich des Betrugs.
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