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Sind die Zivilrechtskarteikarten im materiellen Recht sowohl in den Erstsemesterkarteikarten als auch in den Assessorkarteikarten gleich?

Die Assessorkarteikarten (AK-Karteikarten) wurden speziell für die Anforderungen im Referendariat entwickelt und enthalten viele Themen, die in den Erstexamenskarteikarten nicht behandelt werden, wie etwa Maklerrecht oder Partnerschaftsvermittlungsverträge. Im Bereich Schuldrecht wurden die Karteikarten für das 1. Examen durch zusätzliche Inhalte erweitert und vertieft, um den spezifischen Prüfungsanforderungen besser zu entsprechen. Im Bereich Sachenrecht gibt es jedoch eine große inhaltliche Übereinstimmung zwischen den beiden Karteikartensätzen.