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ASSESSORKURS Karteikarten - Öffentliches Recht Baden-Württemberg, 13. Auflage

Produktinformationen "ASSESSORKURS Karteikarten - Öffentliches Recht Baden-Württemberg, 13. Auflage"

Frage-Antwort-System | Farblich unterteilte Kapitel | Länderspezifische Besonderheiten | Examensorientiert

Im Öffentlichen Recht des Assessorexamens kommt es nicht nur auf solides Wissen im materiellen Recht an – auch die Beherrschung der prozessualen Anforderungen und landesspezifischen Formalien ist essenziell. Diese JURA INTENSIV Karteikarten bieten Ihnen eine kompakte, strukturierte und landesbezogene Vorbereitung auf die öffentlich-rechtlichen Klausuren im Zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg.

Die Inhalte sind im Frage- und Antwortsystem aufgebaut – ideal zum Wiederholen, Einprägen und schnellen Nachschlagen. Die farbige Kapitelunterteilung sorgt für Übersicht und erleichtert das gezielte Lernen.

Was erwartet Sie?

Formalien & Aufbauwissen für die Klausur

Ausformulierte Beispiele, Tenorierungen und typische Fehlerquellen helfen, formale Anforderungen der Klausuren sicher zu beherrschen – z. B. beim Urteil, Beschluss oder Ausgangs- und Widerspruchsbescheid.

Prozessuales & materielles Verwaltungsrecht – gezielt und examensnah

Die Karteikarten decken alle klausurrelevanten Aspekte ab: von der Anwaltsklausur über die verwaltungsgerichtliche Klage bis hin zu spezifischen Anforderungen des Kommunal- und Verwaltungsprozessrechts.

Landesspezifische Besonderheiten für Baden-Württemberg

Alle Inhalte wurden speziell auf die Prüfungsanforderungen in Baden-Württemberg abgestimmt – basierend auf jahrelanger Auswertung der Examensklausuren und den Erfahrungen aus der Repetitoriumspraxis vor Ort.

Besonderes Verwaltungsrecht kompakt aufbereitet

Ideal zur schnellen Wiederholung: inklusive Baurecht, Polizeirecht (POR), Beamtenrecht, Ausländerrecht, Wasserrecht, Immissionsschutz- und Naturschutzrecht u. v. m.

 

Inhalt:

• Ausgangsbescheid

• Widerspruchsbescheid

• Urteil / Gerichtsbescheid

• Beschluss

• Anwaltsklausur

• Allgemeines Verwaltungsrecht

• Verwaltungsprozessrecht

• Kommunalrecht

• Grundrechte

• Polizeirecht (POR)

• Staatshaftungsrecht

• Baurecht

• Ausländerrecht

• Beamtenrecht

• Straßenrecht

• Europarecht

• Wasserrecht

• Immissionsschutzrecht

• Bodenschutzrecht

• Naturschutzrecht

 

Fazit:

Diese Karteikarten sind die optimale Lernhilfe für alle Referendar:innen im Öffentlichen Recht in Baden-Württemberg: kompakt, verständlich, systematisch aufgebaut – mit Fokus auf das, was in der Klausur wirklich zählt. Perfekt als Begleitung zum Kursprogramm und zur eigenständigen Wiederholung in der heißen Phase vor dem Examen.

Auflage: 13. Auflage
Autor: RA Dr. Dirk Kues
Bundesland: Baden-Württemburg
Empfohlen: für das Referendariat
GTIN: 4260640733232
Größe: A6
Karteikartenanzahl: 460
Nur für Kursteilnehmer: Ja
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht
Stand: August 2025
Studienabschnitt: Referendariat

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Karteikarten

Die Karteikarten werden in der Regel einmal jährlich aktualisiert. Die Neuauflagen der Erstexamenskarteikarten erscheinen im Januar/Februar, während die Assessorkarteikarten üblicherweise im August/September veröffentlicht werden.

Die Karteikarten werden jährlich neu aufgelegt, meist mit kleineren Änderungen wie der Korrektur von Tippfehlern. Für solche Anpassungen bieten wir keine Ergänzungssets an, da der Aufwand den Nutzen übersteigt. Bei größeren Gesetzesänderungen, die viele Karteikarten betreffen, stellen wir jedoch in der Regel Nachkaufsets zur Verfügung.

Aktuell bieten wir digitale Karteikarten nur für bestimmte Themenbereiche wie das Strafrecht und das BGB AT an.  Die kompakten Karteikarten für das 1. und 2. Staatsexamen sind derzeit nicht in digitaler Form verfügbar. Ob und wann diese Karteikarten digital angeboten werden, können wir momentan nicht sagen.

Leider können wir keine spezifischen Karteikarten für jedes Bundesland anbieten. Das liegt entweder daran, dass die Prüfungsanforderungen in manchen Bundesländern unserem Autorenteam nicht im Detail bekannt sind oder das jeweilige Landesrecht sich zu stark von dem anderer Bundesländer unterscheidet. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Karteikarten für Kursteilnehmer können Sie in unserem Shop einsehen und bestellen. Voraussetzung ist, dass Sie ein Kundenkonto haben und während des Kurses den Promocode, den Sie im Kurs erhalten haben, dort hinterlegt haben. Weitere Informationen zum Promocode finden Sie unter > Promocode

Nein, der Kauf der Karteikarten für Kursteilnehmer ist vor Kursbeginn leider nicht möglich. Sie erhalten den benötigten Promocode erst zu Kursbeginn von Ihrem Repetitorium. Mit diesem Promocode können Sie Ihr Kundenkonto freischalten und anschließend die Karteikarten erwerben.

Die Karteikarten zum Öffentlichen Recht für das 1. und 2. Staatsexamen decken viele Themen gemeinsam ab, wie Verwaltungsrecht-AT, Verwaltungsprozessrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht (POR), Baurecht, Grundrechte, Staatshaftungsrecht, Europarecht und Straßenrecht. Die Karteikarten für das 2. Staatsexamen enthalten zusätzlich spezifische Inhalte, die für das Referendariat und die Prüfung im 2. Examen relevant sind, wie etwa Themen zu Ausgangsbescheid, Widerspruchsbescheid, Urteil, Beschluss, Rechtsanwaltsklausuren, Beamtenrecht und Ausländerrecht.

Die unterschiedlichen Auflagenhöhen ergeben sich daraus, dass die Kurskarteikarten ursprünglich ausschließlich für unsere Kursteilnehmer konzipiert wurden. Erst vor einigen Jahren haben wir begonnen, diese auch über den Buchhandel anzubieten. Wenn Kurskarteikarten und Buchhandelsversionen jedoch das gleiche Erscheinungsdatum haben, können Sie sicher sein, dass sie inhaltlich identisch sind.

Die Assessorkarteikarten (AK-Karteikarten) wurden speziell für die Anforderungen im Referendariat entwickelt und enthalten viele Themen, die in den Erstexamenskarteikarten nicht behandelt werden, wie etwa Maklerrecht oder Partnerschaftsvermittlungsverträge. Im Bereich Schuldrecht wurden die Karteikarten für das 1. Examen durch zusätzliche Inhalte erweitert und vertieft, um den spezifischen Prüfungsanforderungen besser zu entsprechen. Im Bereich Sachenrecht gibt es jedoch eine große inhaltliche Übereinstimmung zwischen den beiden Karteikartensätzen.

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