In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: BGH, Urteil vom 24.01.2024, XII ZR 123/22 : Unmöglichkeit beim Beherbergungsvertrag
Die Frage, ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, ist nach dem Zeitpunkt des Eintritts des Hindernisses zu beurteilen.
Öffentliches Recht: BGH, Urteil vom 11.01.2024, III ZR 15/23: Amtshaftung bei Beauftragung von Privatunternehmen
Prüfung der examensrelevanten Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen das Handeln von Privatpersonen den Amtshaftungsanspruch begründet. Im konkreten Fall hatte ein Privatunternehmen im Auftrag der zuständigen Behörde eine Umleitungsstrecke ausgeschildert. Eines der aufgestellten Schilder fiel um und beschädigte ein Fahrzeug, dessen Halter Schadensersatz von der Privatperson verlangte. Diese berief sich aber darauf, dass sie ein öffentliches Amt ausgeübt habe und daher der Staat hafte.
Der BGH ruft zunächst die in diesem Zusammenhang relevanten Kriterien unter dem Stichwort "Modifizierte Werkzeugtheorie" in Erinnerung. Diese Theorie "verfeinert" er in seinem Urteil mit Blick auf verkehrsrechtliche Anordnungen, bei denen keine Einzel-, sondern Gesamtbetrachtung anzustellen ist.
Strafrecht: BGH, Beschluss vom 29.11.2023,6 StR 191/23: Zueignung i.S.v. § 246 I StGB
In der ausgewählten Entscheidung geht es um die Frage, ob der bloße Besitz an einer sicherungsübereigneten Sache eine Zueignung i.S.v. § 246 I StGB darstellt. Wenn auch nur in einem obiter dictum macht der 6. Senat des BGH hierzu Ausführungen, die augenscheinlich strengere Anforderungen stellen, als es bisher herrschend gewesen ist.
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