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NRW: Änderung der Landesverfassung NRW und weitere Gesetzesvorhaben

Am 10.6.2016 hat der Landtag NRW beschlossen, die Landesverfassung (Verf NRW) zu ändern (Landtagsdrucksache 16/9795). Art. 78 Abs. 1 Verf NRW erhält einen Satz 2, mit dem für Kommunalwahlen eine 2,5%-Hürde eingefügt wird. Damit soll der Parteienzersplitterung in den Kommunalparlamenten entgegengewirkt und somit die Funktionsfähigkeit dieser Parlamente gestärkt werden.

 

Aktualisierung im Volltext

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