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Examenstreffer Zivilrecht 2. Examen, Rheinland-Pfalz, Oktober 2018

Zivilrecht, 2. Examen, Rheinland-Pfalz, Termin Oktober 2018, Klausur ZR IV

Lange wurde sie erwartet, nun wurde sie gestellt: Die große Klausur zum VW-Abgasskandal. Gefordert wurde die Anfertigung eines Urteils. Gesamtschuldnerisch verklagt wurden der Hersteller und der Vertragshändler auf Rückzahlung des Kaufpreises. Zu Prüfen waren Rücktritt, Anfechtung gem. § 123 I BGB mit der Frage, ob der Hersteller „Dritter“ i.S.d. § 123 II BGB ist, sowie ein Anspruch aus § 826 BGB gegen den Hersteller.

Alle Fragen wurden in den vergangenen zwei Jahren in der RA besonders intensiv aufgeworfen, erläutert und beantwortet. Der Rücktritt in der Entscheidung des LG Krefeld, RA 11/2016 S. 568 (Crashkurs Zivilrecht, Kursversion S. 75, Buchhandlungsversion S. 69), der Anspruch aus § 826 BGB im Urteil des LG Hildesheim RA 04/2017, S. 169 (Crashkurs Zivilrecht, Kursversion S.180, Buchhandlungsversion S. 158) und die Frage, ob der Hersteller ein Dritter ist im Urteil des LG Hechingen, RA 05/2017 S. 238 und des OLG Koblenz, RA-Telegramm 11/2017, S. 83 (Crashkurs Zivilrecht, Kursversion S. 38, Buchhandlungsversion S.33).

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