inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versandkosten
Versandkostenfreie Lieferung!
Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage
- Artikel-Nr.: FN-JI31745
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: OLG Braunschweig, Urteil vom 13.10.2022, 7 U 593/20: Zur Abgrenzung des „Schnäppchenjägers“ vom „Abbruchjägers“ bei der Internetversteigerung
Wer als „Strohfrau“ für einen gesperrten Abbruchjäger bei eBay an 1 € - Versteigerungen teilnimmt, ist ebenfalls Abbruchjäger. Etwaige Ansprüchen auf Erfüllung oder Schadensersatz statt der Leistung sind gem. § 242 BGB aufgrund des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung ausgeschlossen.
Öffentliches Recht: BVerwG, Beschluss vom 29.3.2022, 4 C 4/20 und Beschluss vom 12.10.2022, 8 AV 1/22: Isolierte Aufhebung einer Nebenbestimmung bei rechtswidrigem „Rest-VA“
Es geht um die bisher zwischen dem 4. und dem 8. Senat des BVerwG umstrittene Frage, ob eine rechtswidrige Nebenbestimmung nur dann aufgehoben werden darf, wenn der verbleibende VA für sich genommen rechtmäßig ist. Anders formuliert: Scheidet die Aufhebung einer rechtswidrigen Nebenbestimmung aus, wenn der verbleibende VA zwar nicht durch die Aufhebung rechtswidrig wird, aber aus einem anderen Grund rechtswidrig ist? Hier herrschte bisher Uneinigkeit zwischen den beiden Senaten, die mit den o.g. Beschlüssen beseitigt wurde. Die Ansicht des 4. Senats hat sich durchgesetzt, wonach eine Aufhebung der Nebenbestimmung in dieser Konstellation zulässig ist.
Strafrecht: BGH, Beschluss vom 29.06.2022, 3 StR 501/21: Teleologische Reduktion von § 239a I StGB
§ 239a und § 239b StGB müssen in 2-Personen-Verhältnissen restriktiv ausgelegt werden. Was bedeutet dies, wenn Lebensgefährten bedroht werden, und der eine aus Sorge um den anderen das Versteck verrät? Und liegt in diesem Fall überhaupt ein Raub oder eher eine räuberische Erpressung vor? Die ausgewählte BGH-Entscheidung gibt Antworten zu diesen sehr examensrelevanten Fragen.
Sie können unsere RA Ausbildungszeitschrift auch als Abonnement beziehen. Die Vorteile und weitere Informationen zu den verschiedenen Abo-Modalitäten finden Sie hier.
Abo/Einzelausgabe: | Einzelausgabe |
Digitale Version: | Nein |
Nur für Kursteilnehmer: | Nein |
Die Überprüfung geschieht durch manuelle Überprüfung in Form eines Abgleichs der bei der Bewertung angegebenen E-Mail Adresse mit der Versandhistorie unseres Warenwirtschaftssystems, um einen vorangegangenen Produkterhalt zur notwendigen Bedingung für die Veröffentlichung zu machen.