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RA Printausgabe 05/2022

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RA Printausgabe 05/2022

In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:

Zivilrecht: Widerruf eines Werkvertrages über einen Badezimmereinbau

Schließen ein Bauunternehmer und ein Verbraucher einen Vertrag über Bauleistungen, welche nicht die Schwelle des Verbraucherbauvertrages gem. § 650i BGB überschreiten, richtet sich im Falle des Widerrufs die Wertersatzpflicht des Unternehmers allein nach § 357 VIII BGB. § 357d findet mangels Regelungslücke keine analoge Anwendung.

Öffentliches Recht: Wahlvorschlagsrecht einzelner Bundestagsabgeordneter (AfD-Entscheidung I)

Die Wahl eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages aus den Reihen der AfD-Fraktion scheiterte in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach und hat als Rechtsproblem jetzt das BVerfG erreicht. Einerseits ging es um die Frage, ob ein einzelner AfD-Abgeordneter einen Kandidaten zur Wahl vorschlagen darf. Andererseits musste geklärt werden, ob die AfD-Fraktion einen Anspruch darauf hat, einen Vizepräsidenten zu stellen.

Strafrecht: Fortwirken beendeter Gewalt als Drohung

Am Finalzusammenhang beim Raub fehlt es, wenn der Täter erst Gewalt anwendet und sich danach zur Wegnahme entschließt, selbst wenn die Wirkungen der Gewalt noch andauern und der Täter dies ausnutzt. Anders ist dies aber, wenn die Gewaltanwendung zwar nicht mehr andauert, aber noch in der Weise fort­wirkt, dass sie als aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung auf das Opfer einwirkt und der Täter diesen Umstand bewusst dazu ausnutzt, dem Opfer, das sich dagegen nicht mehr zu wehren wagt, die Beute wegzunehmen. Eine schwierige Abgrenzung mit der sich die ausgewählte Entscheidung beschäftigt.

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