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- Artikel-Nr.: FN-JI31633
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: Keine Anwendbarkeit des § 313 BGB auf § 546a BGB
Ist das Mietverhältnis beendet, zieht der Mieter jedoch nicht aus, hat er gem. § 546a BGB an den Vermieter eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, welche sich in der Höhe nach der vereinbarten Miete des beendeten Mietverhältnisses richtet. Bereits vor einigen Jahren entschied der BGH, dass dieser Anspruch weder gemäß noch analog § 536 BGB wegen eines Mangels gemindert werden kann (RA 08/2015, 410). Ist das Mietverhältnis beendet, soll der Mieter schlicht ausziehen und keine Mängel rügen. In der vorliegenden Entscheidung verweigert das Kammergericht in Berlin einem Mieter die Kürzung dieses Anspruchs im Wege der Vertragsanpassung gem. § 313 BGB.
Dieser Fall wurde als frei verfügbare RA Entscheidung des Monats veröffentlicht. Diese finden Sie in unserer JI-App oder hier auf unserer Seite.
Öffentliches Recht: Bundesnotbremse I – Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
Mit den Beschlüssen „Bundesnotbremse I“ und „Bundesnotbremse II“ hat das BVerfG erste Grundsatzentscheidungen zu den staatlichen Coronaschutzmaßnahmen gefällt, die von überragender Examensrelevanz sind. Angesichts ihres Umfangs (69 bzw. 46 Seiten) beschränkt sich die Darstellung in der „RA“ auf die examensrelevanten Inhalte.
Strafrecht: Strafklageverbrauch
In der ausgewählten Entscheidung geht es um den wichtigen Begriff der prozessualen Tat und damit zusammenhängend um den Strafklageverbrauch gem. Art. 103 II GG. Sowohl im 1. Examen in der StPO-Zusatzfrage, als auch in allen Klausurtypen des 2. Examens spielt dieses Thema eine wichtige Rolle.
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