Verbraucher werden in vielen Alltagssituationen mit vorformulierten Vertragsklauseln konfrontiert. Eine Möglichkeit, die Verträge selbst auszuhandeln, besteht in aller Regel faktisch nicht. Seit der Einführung des UKlaG im Jahr 1977 steht bestimmten Verbraucherverbänden das Recht zu, denjenigen, der in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksame Bestimmungen verwendet, auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Ziel dieser Verbandsklagen ist es, den Geschäftsverkehr aber auch jeden einzelnen Marktteilnehmer durch ein abstraktes Kontrollverfahren von unwirksamen AGB zu bereinigen und zu schützen.