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WISSEN was geprüft wird

Der Tipp aus unserer Redaktion:

Aus dem Strafrecht: RA 04/2024 - Schwere Gesundheitsschädigung

 

 

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Entscheidung des Monats - 08/19

Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) am 25. Mai 2018 wird oft übersehen, dass Datenverarbeitung nicht rechtswidrig
ist, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die vorliegende Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz erklärt den Einsatz von Privatdetektiven nach dem BDSG-alt für rechtmäßig und bietet Anlass zur Prüfung der Voraussetzungen nach neuem Datenschutzrecht.